Dreister Fall illegaler Müllentsorgung
Tonnenweise Unrat im Landschaftsschutzgebiet: Stadt bittet um Hinweise aus der Bevölkerung
Lübbecke. Das „wilde“ Entsorgen von Müll ist mehr als ein ständiges Ärgernis. Es ist gesetzwidrig, unvernünftig und verursacht hohe Kosten für die Allgemeinheit. Ein besonders dreister Fall hat sich jetzt im Wiehengebirge unweit der Passstraße Horst’s Höhe (B239) abgespielt. Im Bereich der „Mensinger Schlucht“, eines Taleinschnitts westlich der B239, sind auf einem Waldweg mehrere Kubikmeter Unrat abgeladen worden – eine bunte Mischung aus Stockrodung, Aushub, Bauschutt, Plastikmüll und Glasscherben.
„Wir reden hier nicht über eine banale Ferkelei, sondern über eine Tat von erheblicher krimineller Energie“, sagt dazu Stadtsprecher Andreas Püfke. Ein Fall illegaler Entsorgung von solchem Ausmaß, noch dazu in einem Landschaftsschutzgebiet, gefährde Mensch, Tier und Umwelt und könne mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Nach Informationen des Regionalforstamts Ostwestfalen-Lippe ist davon auszugehen, dass sich die Tat am späten Donnerstag, am Freitag oder Samstagmorgen vergangener Woche abgespielt hat. Der erste Hinweis sei am Samstag um kurz vor 9 Uhr eingegangen.
Angesichts der schieren Masse und der Beschaffenheit der Zuwegung gehe er davon aus, dass beim Abladen schweres Gerät zum Einsatz gekommen sein muss, so Püfke. „Wir haben deshalb die Hoffnung, dass diese Aktion nicht unbemerkt geblieben ist, etwa bei der schwierigen und nur langsam zu bewältigenden Zufahrt von der Bundesstraße aus.“ Mit Glück könne vielleicht auch die Auswertung einer Wildkamera sachdienliche Hinweise liefern.
In diesem wie in jedem anderen Fall wilder Müllentsorgung seien die Bürgerinnen und Bürger gefordert, zur Aufklärung beizutragen. „Wer eine solche Aktion beobachtet oder einen Fundort aufspürt, ist aufgerufen, uns mit Hinweisen bei der Bekämpfung von Umwelt-Freveleien zu unterstützen“, so der Stadtsprecher. Ansprechpartner ist der für die Abfallwirtschaft zuständige Bereich Finanzen, zu erreichen unter (0 57 41) 276 -230 oder per Mail an info@luebbecke.de.
Die Stadt Lübbecke appelliert erneut grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Unrat jeglicher Art entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und an den dafür vorgesehenen Einrichtungen (Mülltonnen, Container, Wertstoffhöfe) zu entsorgen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung abermals auf ihre günstigen Angebote zur Sperrmüll- und Elektroaltgeräte-Abholung hin sowie auf die kostenlose Abfuhr sperriger Grünabfälle im Frühling und Herbst, für die lediglich eine vorherige Anmeldung im Serviceportal (service.luebbecke.de) erforderlich ist.
Die Gebühren für die fachgerechte Entsorgung insbesondere von Bauschutt, Holz, Altreifen und Baumischabfall sind überschaubar – und in jedem Fall deutlich günstiger als die drohenden Bußgelder für Gesetzesverstöße. Bauherren sollten zudem gegenüber beauftragten Firmen immer auf einem Nachweis bestehen, dass Abfälle ordnungsgemäß beseitigt wurden.
Informationen zum Umgang mit „wildem“ Abfall
- Beweise sichern: Wer einen Fall von Müllfrevel bezeugt, sollte Ort und Zeit sowie gegebenenfalls Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge notieren oder noch besser fotografieren.
- Fundort melden: Festgestellte wilde Müllablagerungen können telefonisch, per E-Mail oder auch über den Mängelmelder der Abfall-App direkt mit Foto und Standort gemeldet werden. Je schneller das passiert, desto größer ist die Chance, den Verursacher noch ausfindig zu machen.
- Vorsicht! Nicht selten handelt es sich bei illegal entsorgtem Unrat um Gefahrstoffreste oder andere gesundheitlich bedenkliche Substanzen. Bei allem, was in dieser Hinsicht verdächtig erscheint – z.B. Kanister, Farb- oder Lösungsmittelgebinde – gilt: Nur gucken, nicht anfassen!