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Digitales Parken ohne Ticket jetzt auch auf dem Gänsemarkt und am Weingarten

Umstellung auf kennzeichengestütztes System abgeschlossen | Erste Stunde bleibt weiterhin kostenfrei

Lübbecke. Die Parkraumbewirtschaftung in Lübbecke wird weiter digitalisiert: In den vergangenen Tagen ist die technische Umstellung der Parkplätze Gänsemarkt sowie Parkpalette Weingarten auf ein modernes, kennzeichengestütztes Parksystem vollzogen worden. Analog zum Parkhaus Ost, wo das System bereits seit rund einem Jahr im Einsatz ist, funktioniert auch hier ab sofort das Parken ohne Ticket.

Bei dem mittlerweile in vielen Kommunen erfolgreich etablierten Verfahren erfasst ein Kennzeichenscanner automatische alle Ein- und Ausfahrten. Daraus wird die tatsächliche Parkdauer berechnet, was ein Papierticket überflüssig macht.

Die erste Stunde Parken bleibt weiterhin kostenfrei. Bei einer Parkdauer von mehr als 60 Minuten ist vor der Ausfahrt die Parkgebühr zu entrichten, und zwar entweder durch Eingabe des Kennzeichens am Automaten oder online. An den neuen Automaten kann mit Münzen, Karten oder Mobile Payment bezahlt werden. Alternativ können die „Parkster“-App und Online-Bezahlung über die Betreiberplattform „mobilityHub“ genutzt werden. Ein Gang zum Automaten ist damit nicht mehr zwingend erforderlich.

Sonderregelungen gelten für Behindertenparkplätze und die Stellplätze an den E-Ladesäulen. Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind nach einer einmaligen Registrierung über „mobilityHub“ weiterhin kostenfrei nutzbar. Das „Einbuchen“ erfolgt dann per QR-Code am jeweiligen Stellplatz. An den E-Ladesäulen, an denen während des Ladevorgangs kostenfrei geparkt werden kann, ist ein Nachweis über den Ladevorgang in Form eines Belegs oder Screenshots zu erbringen. Auch dafür sind vor Ort QR-Codes angebracht.

Für Dauerparker ergibt sich durch die Umstellung kein zusätzlicher Aufwand. Die Kennzeichen der Nutzer wurden bereits im Vorfeld erfasst und im System hinterlegt. Eine gesonderte Nutzung von Automaten oder Tickets ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt weiterhin entsprechend der bestehenden Vereinbarungen.
 
Dem Datenschutz trägt das System Rechnung, indem es ausschließlich Kennzeichen zur Parkdauerermittlung erfasst. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nicht.