Fördermittel für Denkmaleigentümer: jetzt beantragen!
Lübbecke. Die Stadt Lübbecke als Untere Denkmalbehörde fördert auch in diesem Jahr wieder kleinere Denkmalpflegemaßnahmen. Eigentümer und Eigentümerinnen eines eingetragenen Denkmals können Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und Präsentation ihrer Denkmäler stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für Privateigentümer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Investitions-Höchstgrenze von 10.000 Euro. Formlose Anträge für das Jahr 2026 können bis zum 30. April schriftlich vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Lübbecke, Untere Denkmalbehörde, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke oder über das Serviceportal der Stadt Lübbecke gestellt werden.
Wichtig: Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Es sind eine Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme, ein Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag und Fotos beizufügen. Die Förderpauschale muss bis zum 31. Dezember 2026 ausgezahlt werden, eine Übertragung in das Jahr 2027 ist nicht möglich.
Anträge für Maßnahmen über 10.000 Euro können bis zum 31. März über das Online-Förderportal bei der Bezirksregierung Detmold unter https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD NRW) unter der Adresse www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm.